Insolvenzversicherung / Kundengeldabsichrung
Estero Travel ist bei der R + V versichert. Die Insolvenzversicherung tritt dann in Kraft, wenn die von Ihnen gebuchte Reise wegen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters nicht durchgeführt werden kann. Sie sichert auch Ihren Rücktransfer ab, falls Sie dann schon unterwegs sind. Somit haben Sie die größtmögliche Sicherheit, Ihren Reispreis auch dann zurückzuerhalten, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann.
Im Reiseveranstalterregister können Sie kontrolieren ob Estero Travel eingetragen ist.
Oder hier direkt die Daten abfragen
*GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Seit November 1994 sind Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB (Umsetzung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen) verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, daß infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Reiseveranstalters (nicht des vermittelnden Reisebüros!) Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen.
Ein Verstoß gegen diese Absicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
WER IST REISEVERANSTALTER ?
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen, zu einem Gesamtpreis zusammengefaßt anbietet. Darüber hinaus kann bereits das Anbieten von Einzelleistungen als Veranstaltertätigkeit gewertet werden, z.B. das Anbieten von Ferienhäusern oder Bootschartern. Im Zweifelsfall helfen die Touristikverbände ( ASR, BDO, DRV, RDA) oder ein Fachanwalt für das Reiserecht.
DER SICHERUNGSSCHEIN
Als Nachweis für eine bestehende Absicherung des Reiseveranstalters bei einer Versicherung oder einer Bank dient der Sicherungsschein, der immer auszuhändigen ist, wenn der Veranstalter bzw. ein Vermittler bereits eine Anzahlung oder Restzahlung vor Erbringung einer Reiseleistung entgegen nimmt bzw. fordert. Leisten Sie keine Zahlungen ohne Originalsicherungsschein. Auch bei kurzfristigen Buchungen (Last Minute) mit am Flughafen hinterlegten Reiseunterlagen muß ein Originalsicherungsschein ausgehändigt werden.
AUSSEHEN DES SICHERUNGSSCHEINS
Sicherungsscheine können ganz verschieden aussehen: als gesondertes Druckstück zur Aushändigung mit der Reisebestätigung vor Reiseantritt als Abdruck auf der Rückseite der Reisebestätigung als Ausdruck über ein EDV-Reservierungssystem. Akzeptieren Sie keine Kopien oder Faxe, nur ein Originalsicherungsschein sichert im Falle eines Falles Ihre Ansprüche ! Achten Sie auch auf die aufgedruckte Gültigkeitsdauer.
HANDHABUNGS- HINWEISE FÜR REISENDE
Bewahren Sie den Sicherungsschein zusammen mit den übrigen Reiseunterlagen gut auf. Geben Sie den Sicherungsschein nach Abschluß der Reise nicht an das Reisebüro bzw. den Reiseveranstalter zurück .Haben Sie Zweifel an der Echtheit Ihres Sicherungsscheins, können Sie online prüfen, ob Ihr Veranstalter bei einem der oben erwähnten Kundengeldabsicherer versichert ist. Sollten Sie hier kein positives Suchergebnis erhalten oder ein anderer Versicherer auf dem Sicherungsschein genannt sein, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unsere FAQ (Frequently Asked Question)(www.tip.de).
WICHTIGER HINWEIS
Der Sicherungsschein deckt das Insolvenzrisiko des Reiseveranstalters ab, keinesfalls jedoch das des vermittelnden Reisebüros! Auch eventuell von Ihnen geltend gemachte Reisemängel, die Ihnen der Reiseveranstalter nicht zurückerstattet, sind über die Kundengeldabsicheung gem. § 651 k BGB nicht abgedeckt!


